STUDIEN- UND PRÜFUNGSORDNUNG

1. Vertragliche Basis
Die Beziehung zwischen der GSA Akademie, dem Fortbildungsinstitut des Berufsverbandes German Speakers Association e.V. und dem/der einzelnen Teilnehmer/-in an den Lehrveranstaltungen des Zertifikatslehrgangs „Professional Speaking“ kommt durch Abschluss eines entsprechenden schriftlichen Vertrages zustande. Der Vertrag verweist auf die nachfolgende Studienordnung, die damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird.

2. Leistungsziel
Aufgabe und Ziel der GSA Akademie ist, die in der Beschreibung des Zertifikatslehrgangs „Professional Speaking“ genannten Kenntnisse zu vermitteln, vorhandene Fähigkeiten zu entwickeln und jede/n Teilnehmer/-in auf den Abschluss „Professional Speaker GSA“ vorzubereiten.

3. Veranstaltungsort
Die Veranstaltungsorte in Deutschland und Österreich werden von der GSA Akademie festgelegt. Die/der Teilnehmer/-in wird über die Schulungsorte rechtzeitig informiert. Die Kosten der An- und Abreise sowie der Unterbringung am Veranstaltungsort gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in. Sollte die GSA Akademie Veranstaltungsorte verlegen, gibt sie dem/der Teilnehmer/in umgehend Bescheid.

4. Lehrbetrieb
Die aktuellen Lehrpläne für die Veranstaltungen werden regelmäßig auf der Webseite www.redner-werden.com eingestellt. Bei zwingender Notwendigkeit bleibt es der GSA Akademie vorbehalten, Änderungen bei einzelnen Inhalten und Terminen vorzunehmen. Die Seminare finden in der Regel an neun Wochenenden im Jahr von Freitag 13.00 – 21.30 Uhr, Samstag 09.00 – 21.30 Uhr und Sonntag 09.00 – 15.30 Uhr statt.

5. Geschäftsstelle
Die GSA Geschäftsstelle ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag: 09.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 15.00 Uhr
Telefon: +49 (0) 89 215 4872-0
Fax: +49 (0) 89 215 4872-99
www.germanspeakers.org
E-Mail: info@germanspeakers.org

6. Anwesenheit beim Lehrgang
Der/die Teilnehmer/in ist gehalten, regelmäßig und pünktlich an den Lehrveranstaltungen des Zertifikatslehrgangs teilzunehmen. Die Anwesenheit wird durch eigenhändige Unterschrift in der Anwesenheitsliste überprüfbar dokumentiert und unterliegt der Kontrolle durch die GSA Akademie. Vorweggenommene Eintragungen sind unzulässig, sie verstoßen gegen diese Studienordnung.

7. Abwesenheit vom Lehrgang
Der/die Teilnehmer/in hat sein/ihr Fernbleiben von den Lehrveranstaltungen rechtzeitig telefonisch oder per Email der GSA Geschäftsstelle mitzuteilen. Teilnahmegebühren werden im Falle von Nichterscheinen bei den einzelnen Seminaren bzw. bei Nichtbestehen der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung nicht erstattet. Die GSA Akademie ist nicht verpflichtet, zusätzliche oder alternative Leistungen anzubieten, wenn der/die Teilnehmer/in eine angebotene Leistung auch aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch nimmt.

8. Entgelte
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen setzt außer dem Abschluss des Vertrages die Zahlung des jeweiligen Entgelts voraus. Den vergünstigten Teilnahmebetrag können nur Teilnehmer/innen in Anspruch nehmen, welche ab Kursbeginn für mindestens drei Jahre GSA-Mitglied werden.

9. Rücktritt / Kündigung
Die Bewerbung ist verbindlich. Bei Stornierung der Teilnahme am Lehrgang werden folgende Stornierungsgebühren in Rechnung gestellt:
a) Bis zum Anmeldeschluss: 10 % der Teilnahmegebühren.
b) Nach Anmeldeschluss bis eine Woche vor Kursbeginn: 20% der Teilnahmegebühren.
Bei fehlender schriftlicher Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

10. Zulassung
Alle eingehenden Bewerbungen werden mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert und an den Expertenrat der GSA Akademie weitergegeben. Der Expertenrat besteht aus bis zu acht aktuellen Dozenten der Akademie und/oder Vertretern relevanter Einrichtungen. Ggf. folgt zusätzlich zu der schriftlichen Bewerbung ein Telefoninterview für das Auswahlverfahren. Bei Zusage erfolgt die Teilnahmebestätigung nach dem Prinzip „first come, first served“ in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt.

11. Module und Seminare
Der Zertifikatslehrgang gliedert sich in zwei Module, die über ein Jahr miteinander verzahnt sind: Modul I trägt den Titel „Presenting und Performing“, Modul II den Titel „Marketing, Sales und Businessmanagement“. Jedes Modul gliedert sich in einzelne Seminare auf.

12. Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung setzt eine dokumentierte Teilnahme von mindestens 80% der Seminartage voraus. Des Weiteren muss die Anerkennung und Achtung des berufsethischen Kodex der German Speakers Association (GSA), dem Code of Professional Ethics, gegeben sein.

Die Zwischenprüfung erfolgt auf freiwilliger Basis und besteht aus einer 10-minütigen mündlichen Prüfung, welche nicht zur Gesamtnote beiträgt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:

a) Schriftliche Abschlussprüfung (Gewichtung in der Gesamtnote: 25%):
Die schriftliche Abschlussarbeit besteht aus einem Business- und Marketingplan zu einem selbst definierten und eigenständig recherchierten Vortragsthema. Der Business- und Marketingplan wird von zwei Prüfern individuell bewertet. Die Gesamtnote errechnet sich aus den Einzelergebnissen der beiden Bewertungen. Bei starker Differenz wird der Business- und Marketingplan einem unabhängigen Dritten zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt. Für die Ausarbeitung hat der Teilnehmer 2,5 Monate Zeit. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung ist eine Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung.

b) Mündliche Abschlussprüfung (Gewichtung in der Gesamtnote: 75%):
Die mündliche Abschlussprüfung findet im Rahmen der Internationalen GSA Convention statt und umfasst eine 20-minütige Keynote zum selbst gewählten Vortragsthema aus dem Business- und Marketingplan. Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei aktuellen Dozenten der GSA Akademie und/oder Vertretern relevanter Einrichtungen.

Zur Nachvollziehbarkeit und für das Archiv der GSA Akademie werden alle Prüfungskeynotes aufgezeichnet. Diese Mitschnitte werden dokumentarisch, d.h. ohne professionelle Ausleuchtung etc. aufgenommen. Mit Anerkennung dieser Studienordnung zeigen Sie sich mit den Aufnahmen einverstanden.

Für nicht wahrgenommene Prüfungstermine oder nicht bestandene Prüfungen bietet die GSA Akademie Nachholprüfungen im Folgejahr an.

Nach Bestehen der schriftlichen und mündlichen Prüfung erhalten die Teilnehmer/innen das Zertifikat „Professional Speaker GSA”. Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig und wird im Rahmen der Internationalen GSA Convention vor Publikum auf der großen Bühne überreicht.

13. Nutzungs- und Verwertungsrecht
Der/die Teilnehmer/in zeigt sich damit einverstanden, dass Bild- und Tonaufnahmen, welche im Zuge des Zertifikatslehrganges entstanden sind, für Werbezwecke seitens der GSA Akademie on- und offline auf unbestimmte Zeit benutzt werden dürfen.

14. Semestersprecher / Semestersprecherin
Um die frühzeitige Kommunikation innerhalb der GSA Akademie zu pflegen, benennen die Studierenden eine/n Sprecher/-in. Diese/r hält als Vertrauens- und Organisationsperson die Verbindung zwischen den Teilnehmern des Zertifikatslehrganges, der GSA Geschäftsstelle und den Dozenten aufrecht.

15. Datenerfassung
Die uns mitgeteilten Daten des/r Teilnehmer/in werden mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung des Datenschutzgesetzes gespeichert und an die Dozenten und Betreuungskräfte weitergegeben. Veröffentlicht werden diese nur in allgemeiner, nicht personenbezogener Form, es sei denn, der Teilnehmende gestattet seine Nennung ausdrücklich. Die Erhebung der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Ohne diese Daten kann die Bewerbung jedoch nicht bearbeitet werden. Weiterführende Informationen befinden sich auf der GSA-Webseite unter “Datenschutz”.

16. Gültigkeit der Studienordnung
Diese Studienordnung ist ab dem Lehrgang 2018/2019 für alle Teilnehmer des Zertifikatslehrgangs „Professional Speaking“ der GSA Akademie gültig.

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Studienordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Studienbeginn unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages zwischen der GSA Akademie und dem/der Studierenden im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

München, Juli 2018