In Büchern wird viel und gern zitiert: Gerade in Ratgebern und Sachbüchern werden häufig Textstellen, Abbildungen oder Grafiken aus anderen Quellen verwendet, allerdings nicht immer juristisch korrekt und „abmahnsicher“. Ich bin keine Juristin und ich habe großen Respekt vor diesem vielfältigen und herausfordernden Feld. Gerade das Zitatrecht ist nicht immer leicht zu greifen. Mit der heutigen Folge möchte ich dir einige wichtige Hinweise geben, die dir die Entscheidung für oder gegen die Verwendung eines Zitats erleichtern und dir zeigen, worauf auf jeden Fall zu achten ist. Viel Freude und viel Nutzen wünsche ich dir auch wieder mit der heutigen Folge!
Es gibt Menschen, die leben und arbeiten nach der Devise „Einfach mal machen. Entschuldigen kann ich mich später immer noch“. Sie schließen teure Rechtsschutz- oder Berufshaftpflichtversicherungen ab und haben in manchen Fällen sogar Erfolg damit, können langwierige Schriftwechsel, meist verbunden mit hohen Anwalts- und auch Gerichtskosten, damit abwehren oder zumindest mildern. Ich selbst bin keine Freundin von hohen monatlichen Versicherungssummen, sondern beuge lieber vor, schlafe dadurch möglichst ruhig – und fahre von dem Geld lieber einmal mehr ans Meer. Jeder entscheide hier selbst!
Die Verwendung von Zitaten wird durch das Urheberrecht geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Zitatrecht erlaubt die teilweise oder ganze Übernahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Hier die wichtigsten 5 Voraussetzungen, die du beim Zitieren beachten solltest:
1. Prüfe die „Belegfunktion“. Zitieren um des Zitierens willen geht nicht. Ein Zitat belegt und unterstützt eigene Gedanken – es ersetzt sie nicht. Stell dir am besten immer die Fragen: Gibt es eine innere Verbindung zwischen dem von mir zitierten Werk und meinem einem Werk? Dient das Zitat, das ich nutze, als eine Art „Beweis“ für meine eigenen Aussagen? Könnte ich das Zitat auch weglassen und wäre mein Text trotzdem verständlich und zum überwiegenden Teil „auf meinem Mist gewachsen“?
2. Beachte die Länge. Es gibt eine Daumenregel, die besagt: Das Zitat darf nicht mehr als 1/3 des eigenen Textes ausmachen. Nicht mehr als 1/3 des fremden Textes dürfen übernommen werden. Das klingt auf den ersten Blick beruhigend, ist es aber nicht. Denn gerade, wer schon einmal mit den Erben Loriots, Karl Valentins oder Erich Kästners zu tun hatte, weil er/sie eine Textstelle dieser brillanten Autoren und Dichter verwenden wollte – dem ist wohl seither nicht mehr zum Lachen.
3. Nimm keine Veränderung am zitierten Text vor. Zitieren heißt „wörtlich übernehmen“. Ich wollte meine Sache mal sehr gut machen, als ich vor einigen Jahren für einen anderen Autor und sein eigenes Manuskript eine praktische Seminar-Übung aus einem anderen Verlagswerk umformuliert habe. Diese Mühe hätte ich mir allerdings sparen können. Denn der Verlag wollte seine Druckfreigabe nur erteilen, wenn wir die Übung wortwörtlich übernehmen würden – und auch nur gegen Bezahlung. In dem Fall waren es ca. 300 Euro für 3 Jahre Nutzungsdauer. Das erschien uns recht teuer und vor allem kompliziert, alle 3 Jahre daran denken zu müssen, wieder beim Verlag anzuklopfen und weiterzubezahlen … Wir haben auf die betreffende Übung dann doch lieber verzichtet.
4. Kennzeichne zitierten Text. Dies scheint logisch, ist aber ebenfalls ein nicht zu vernachlässigender Punkt. Verwende Anführungszeichen, Einrückungen oder farbliche Absetzungen, damit der zitierte Text unmissverständlich hervorgehoben ist.
5. Gib die Quelle sauber an. Bei Zitaten aus anderen Werken, z. B. einem anderen Buch, nenne an gut sichtbarer Stelle (im Impressum, in einer Fußnote oder in einem Quellenverzeichnis) den Namen des Autors, den Titel des zitierten Werkes, den Verlag und das Erscheinungsjahr. Bei Bildern oder Fotos gib den Namen des Illustrators bzw. des Fotografen an. In Bilddatenbanken (iStock, Adobe Stock, 123rf.com und anderen) findest du direkt unter dem Bild die Angabe der Bildnummer und den (Künstler)Namen des Urhebers. Setze diese ebenfalls ins Impressum, z. B. unter dem Begriff „Bildnachweise“.
Übernimm auf gar keinen Fall irgendwelche Bilder oder Fotos aus dem Internet, bei denen die Rechtefrage nicht geklärt ist!
Gleiches gilt natürlich auch für Texte. Gib zumindest „Verfasser unbekannt“ an, wenn du partout nicht herausfinden konntest, von wem die Geschichte ist, die seit Jahren und Jahrzehnten durch Vorträge und Seminare anderer Speaker/Trainer geistert. Irgendjemand ist immer der Urheber!
Ansprechpartner für Druckfreigaben ist, wie schon gesagt, der jeweilige Verlag, in dem das Buch erschienen ist. Möglich ist auch, dass du den Autor/die Autorin fragst, wenn du als Kolleg/in gern die Erlaubnis einholen möchtest, sein/ihr Material zu verwenden. Doch die Druckfreigabe selbst muss vom Verlag kommen.
Da war doch was mit 70 Jahren … Auf der (fast) sicheren Seite ist man, wenn der Urheber länger als 70 Jahre verstorben ist. Davor können Abmahnungen drohen. Ich rate dir dennoch, immer gut zu überlegen, ob das jeweilige Zitat wirklich notwendig ist.
Der kollegiale Ansatz schützt nicht vor Schaden: Vor ein paar Jahren hörte ich von einer Autorin, die hinten in ihrem Buch das Werk einer anderen Autorin empfehlen wollte, die als Expertin auf dem Gebiet galt. Sie druckte den Namen, Titel, ISBN usw. ohne groß nachzudenken hinten in ihrem Werk ab – und erhielt einen Brief vom Anwalt der anderen Autorin. Dieser war es nämlich überhaupt nicht recht, im Buch der ersten Autorin zu erscheinen! Es drohte eine Geldstrafe, wenn der Hinweis nicht aus dem Buch entfernt werden würde. (Gar nicht so einfach, wenn schon mehrere Tausend Stück gedruckt sind …) Du siehst, es gibt Dinge, die gibt´s auf den ersten Blick nicht – und es gibt sie doch.
Wie holst du die Druckfreigabe eines Verlages ein? Am besten schreibst du dem zuständigen Lektor eine kurze E-Mail, in der du dein geplantes Buchprojekt skizzierst, eine Inhaltsübersicht beilegst und einen kurzen Auszug aus dem Manuskript (PDF) beifügst, in dem die Stelle mit dem Zitat enthalten ist. So kann ein Verlag recht schnell entscheiden, ob er die Druckfreigabe erteilt oder nicht. Antworten habe ich meist innerhalb weniger Tage erhalten.
Vorsicht auch bei Songtiteln und Songtexten! Musik begleitet uns durch unser Leben und die Verführung liegt nah, ein paar Zeilen aus „dem“ einen Lied, das uns in einem wichtigen Moment inspiriert oder getröstet hat, in unserem Buch zu verwenden. Besser nicht!
Auch hier drohen hohe Strafen, wenn du die Textteile oder den Songtitel im Buchtext, als Überschrift oder sogar als Buchtitel verwendest.
Mein Tipp für dich heute: Statt FDH (friss die Hälfte) wende ZDH an: Zitiere nur die Hälfte von dem, was du ursprünglich vorhattest. Oder besser gar nicht. Bei Unsicherheiten, ob und wie du eine bestimmte Textstelle verwenden solltest, sprich mit deinem Lektor oder einem Medienanwalt. Es lohnt sich.
Wenn du dich tiefer einlesen möchtest ins richtige Zitieren (Fußnoten etc.) kann ich dir in diesem Falle tatsächlich Wikipedia empfehlen: https://de.wikipedia.org/wiki/Zitat
Und für diejenigen unter uns, die ein Faible für Gesetzestexte haben, gibt´s natürlich auch was Gedrucktes: Das Buch „Urheber- und Verlagsrecht: Urheberrechtsgesetz, Verlagsgesetz, Recht der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften, Internationales Urheberrecht – Rechtsstand: 15. Januar 2019“ (Beck-Texte im dtv Verlag)
Das war´s für heute von mir. Ich bin mir bewusst, dass ich mit dieser Folge möglicherweise einige Unsicherheiten und Besorgnisse geschürt habe. Doch mir ist es wichtig, das Thema Zitate offen und in aller Schonungslosigkeit anzusprechen. Damit du ruhiger schläfst, viel Freude mit deinem Buch hast – und auch lieber einmal mehr ans Meer fährst 😉
In der nächsten Folge schauen wir uns das Thema Erfolg und Erfolgsbremsen an. Wie gehst du persönlich damit um? Ich freue mich sehr, wenn du wieder dabei bist.
Bis dahin mach es gut – und schreib dein Buch!
Karen Christine Angermayer
Autorin, Ghostwriterin, Buch-Coach
KAREN CHRISTINE ANGERMAYER ist international erfolgreiche Autorin von mehr als 30 Büchern bei 7 großen Verlagen und regelmäßig als Ghostwriterin für Trainer, Coaches und Speaker tätig. Ihre Bücher wurden u. a. zu SPIEGEL-Bestsellern und große Verlagshäuser kommen auf sie zu, um neue Ideen für Serien zu entwickeln. In den letzten 8 Jahren war sie darüber hinaus auch als Verlegerin tätig – sie kennt also alle Seiten des Schreibtischs.
Ihre Leidenschaft fürs Schreiben ist bereits in der Kindheit entflammt. Nach einem kurzen Umweg in die Welt der Zahlen und einem Diplom in Photoingenieurwesen an der FH Köln kehrte sie ganz schnell wieder in die Welt der Geschichten zurück. Seit inzwischen 22 Jahren ist ihre Liebe zum Schreiben eigener Bücher und der Unterstützung anderer Menschen beim Schreiben ungebrochen.
Zusammen mit ihrem starken Team aus 8 Partnern hilft sie Trainern, Coaches und Speakern von der ersten Idee über den Schreibprozess bis hin zum fertigen Buch. So entstehen jedes Jahr ca. 50 neue Bücher, die sie entweder selbst schreibt oder berät und begleitet.
Privat ist sie 2fache Mutter von 2 Teenagern und pendelt zwischen 2 Orten in Deutschland. Sie weiß daher genau, wie wichtig strukturiertes Arbeiten und ein gutes Schreibmanagement sind – und genau dies vermittelt sie auch ihren Kunden 🙂
Kontakt: hallo@angermayer-sorriso.com

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